Ab Erhalt einer Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit für die Entscheidung, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptiert wird. Es lohnt sich, innerhalb dieser Zeit zu klären, ob eine Abfindung in angemessener Höhe bezahlt wird.
Die Corona-Krise hat keinen Einfluss auf vertragliche, wie aber auch gesetzliche Regelungen in Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Insbesondere bleiben die Schutznormen aus dem BGB, dem Kündigungsschutzgesetz und allen weiteren Schutznormen aus dem Arbeitsrecht unangetastet.
Richtig kündigen ist eine Kunst. Es gibt viele Fallstricke, für den Arbeitgeber ebenso wie für den Mitarbeiter. Stichworte wie E-Mail und Zustellung beherrschen die Frage nach der Wirksamkeit der Kündigung.
Steht einem Arbeitnehmer, dem das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, ein Anspruch auf eine Abfindung zu? Die aus Arbeitnehmersicht ernüchternde Antwort hierauf lautet: Grundsätzlich nicht.
Kündigung und Kündigungsschutzklage - Wer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, ist in den meisten Fällen erst einmal geschockt. In einigen Fällen hat man zwar damit gerechnet, aber wenn man die Kündigung dann tatsächlich in den Händen hält, ist man doch zumindest überrascht.
Mit Urteil vom 19.02.2019 hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zum Verfall des Resturlaubs mit Ablauf des Kalenderjahres nach § 7 Abs. 3 BurlG geändert. Anlass hierzu gaben – wie so oft – die luxemburgischen Kollegen vom Europäischen Gerichtshof. Jetzt aber erst einmal der Reihe nach